Bestandteile der Pflegesatzverhandlungen sind die Pflegeleistung, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Die Posten werden jeweils gesondert verhandelt. Sie sind miteinander nicht verrechenbar. Hier gilt das sogenannte Saldierungsverbot.
Es folgen allgemeine Erklärungen zu den Maßnahmen die von SozialSupport angeboten werden und Gründe warum für Ihr Unternehmen die Beratung so wichtig ist.